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Wissenswertes rund um die Podologie
Podologie ist die medizinisch orientierte Behandlung am Fuß durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Die Berufsbezeichnung „Podologin“ beziehungsweise „Podologe“ ist gesetzlich geschützt. Das Podologengesetz regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; dafür ist grundsätzlich eine abgeschlossene Ausbildung mit staatlicher Prüfung erforderlich.
Podologische Therapie kann bei bestimmten medizinischen Indikationen ärztlich verordnet werden. Welche Maßnahmen verordnungsfähig sind und welche Voraussetzungen für die Versorgung gelten, ergibt sich aus der Heilmittel-Richtlinie und den einschlägigen Verträgen. Nicht jede Fußbehandlung ist deshalb automatisch eine Kassenleistung.
Kosmetische Fußpflege dient im Allgemeinen der Pflege gesunder Füße. Sie ist nicht mit der geschützten podologischen Berufsqualifikation gleichzusetzen. Bei Schmerzen, Wunden, Entzündungszeichen, Durchblutungs- oder Gefühlsstörungen sollte die Ursache medizinisch abgeklärt werden. Diese Website ersetzt keine Untersuchung und keine individuelle Beratung.
**Quellen:** [Podologengesetz, insbesondere §§ 1–2](https://www.gesetze-im-internet.de/podg/); [G-BA Heilmittel-Richtlinie](https://www.g-ba.de/richtlinien/12/); [GKV-Spitzenverband – Vertrag und Anlagen Podologie](https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/podologie.jsp). Heilmittel-Richtlinie und Vertrag vor Publikation auf aktuelle Fassung prüfen.Alle Texte und Bilder auf dieser Seite sind mit KI ersxtellt worden. Ich kennzeichne daher nicht die einzelnen Inhalte, sondern gehe auf jeder Seite mit diesem Hinweis auf Sie zu